
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (RENT-MY-FOTOBOX.DE, vertreten durch den Inhaber David Steffen, Gerhart-Hauptmann-Straße 9b, 64839 Münster) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Individuelle Abreden zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter unsere AGB akzeptiert, wobei spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gemäß § 2 die Geschäftsbedingungen als angenommen gelten.
§2 Mietgegenstand
Wir vermieten mobile FotoBox Anlagen in verschiedenen Ausführungen bzw. mit unterschiedlichen Teilkomponenten (z.B. FotoKiosk, FotoShow) und Zubehör (z.B. Hintergrund, Accessoires) für private und gewerbliche Veranstaltungen jeder Art.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer durch den Mieter ausgewählten und durch den Vermieter bestätigten Ausführung einer FotoBox Anlage gegen Entgelt.
§3 Vertragsabschluss
Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches oder mündliches Angebot durch den Vermieter. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung (z.B. per E-Mail oder Telefon) und entsprechende mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dieser Auftragsbestätigung. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Nach schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.
§4 Preise
RENT-MY-FOTOBOX.DE ist Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und somit umsatzsteuerbefreit. Alle Preise sind Endpreise, beinhalten keine Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Leistungsumfang. Die Preise enthalten die Miete der FotoBox Anlage in der vereinbarten und bestätigten Ausführung, sowie die Anlieferung und Abholung an dem vom Mieter benannten Veranstaltungsort. Die Preise sind Pauschalen, d.h. es entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten für die Inanspruchnahme des vertraglich festgelegten Leistungsumfangs. Hiervon ausgenommen sind etwaig anfallende Entschädigungszahlungen aufgrund durch den Mieter oder seine Gäste verantworteten unsachgemäßem Gebrauch oder mutwilliger Beschädigung (siehe § 5 und § 6 der vorliegenden AGB).
§5 Mietbedingungen
Aufbau und Abnahme der FotoBox Anlage
Der Aufbau der FotoBox Anlage erfolgt durch den Vermieter am festgelegten Veranstaltungsort zur vertraglich vereinbarten Zeit. Der Mieter ist verpflichtet, die FotoBox Anlage nach dem Aufbau durch Inbetriebnahme gemeinsam mit dem Vermieter auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und die Kabelverlegung auf etwaige Gefahrenquellen zu prüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau der FotoBox Anlage ein fester und wettergeschützter Standplatz zugeteilt. Der Standplatz erfordert eine freie Fläche von mindestens 2,5m x 2,5m und eine normgerechte 230 V Steckdose mit konstanter und stabiler Stromversorgung in unmittelbarer Nähe (max. 10 Meter Entfernung zum Standplatz). Notfalltüren und Fluchtwege sind zwingend freizuhalten.
Die FotoBox Anlage wird durch den Vermieter auf die örtlichen Lichtverhältnisse des Standplatzes zum Zeitpunkt des Aufbaus eingestellt. Insbesondere wurde auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt geachtet. Es wurden Probeaufnahmen gemacht und dem Mieter zur Kontrolle gezeigt. Jede nachträgliche örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Über- oder unterbelichtete sowie unscharfe Aufnahmen können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der FotoBox Anlage und der erfolgten Abnahme durch den Mieter. Die Mietzeit endet gemäß dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, jedoch spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung. Der Mieter verpflichtet sich bei Verlängerung der Mietdauer eine Zusatzgebühr in Höhe von 30 Euro je angefangener Stunde an den Vermieter zu entrichten. Der Auf- und Abbau, sowie die Anlieferung und Abholung der FotoBox Anlage sind kein Bestandteil der Mietzeit.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Nutzung und Eigentumsvorbehalt
Der Mieter verpflichtet sich die FotoBox Anlage nur für den vertragsmäßigen Gebrauch gemäß § 6 der vorliegenden AGB zu nutzen. Die FotoBox Anlage in der vereinbarten Ausführung nebst Zubehör bleibt während sowie nach Ende der Mietzeit das Eigentum des Vermieters.
Rückgabe, Abbau und Abholung
Der Abbau und die Abholung der FotoBox Anlage erfolgt durch den Vermieter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter verpflichtet sich die FotoBox Anlage in der vereinbarten Ausführung nebst Zubehör vertragsgemäß an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Steht die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit oder ist für den Vermieter nicht zugänglich, sind pro angefangenen 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15 Euro an den Vermieter zu zahlen.
Bereitstellung des Bildmaterials
Das Bildmaterial wird dem Mieter spätestens 24 Stunden nach Abbau und Abholung der FotoBox Anlage durch den Vermieter wahlweise über einen passwortgeschützten Download-Link als ZIP-Archiv oder eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Bei der Bereitstellung des Bildmaterials über eine passwortgeschützte Online-Galerie erhält der Mieter durch den Vermieter bei Bedarf eine angemessene Anzahl von Visitenkarten mit Angabe der Bezeichnung und des Passworts der Online-Galerie. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Visitenkarten nur dem berechtigten Empfängerkreis zugänglich gemacht werden.
Die Löschung des Bildmaterials auf den Servern des Vermieters erfolgt gemäß § 10 der vorliegenden AGB.
§6 Vertragsmäßiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand über den vollständigen Zeitraum ab der Übergabe durch den Vermieter bis zum Abbau sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter trägt dafür Sorge auch die Gäste der Veranstaltung auf den sorgfältigen Gebrauch der FotoBox Anlage nebst Zubehör hinzuweisen. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietzeit. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn oder einer seiner Gäste ein Verschulden hieran trifft. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Mieter gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt:
- Den Mietgegenstand an Dritte zu überlassen, zu vermieten oder zu verkaufen.
- Den Aufstellungsort des Mietgegenstands nach erfolgter Abnahme nachträglich ohne vorherige Absprache zu verändern.
- Den Mietgegenstand in seiner Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
- Den Mietgegenstand aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
- Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Mietgegenstand abzustellen oder sie in diesen einzuführen.
- Den Mietgegenstand in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.
- Den Mietgegenstand für die Aufnahme von Nacktbildern oder Bildern mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art zu nutzen.
Der Vermieter hält sich bei Verstoß gegen oben genannten vertragsmäßigen Gebrauch das Recht vor, gegenüber dem Mieter eine angemessene Gebühr für die Behebung etwaig entstandenem Schaden zu erheben und diese in Rechnung zu stellen.
§7 Widerrufsrecht und Stornierung
Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor dem Mieter die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist in Schriftform (Brief oder E-Mail) zu richten an:
RENT-MY-FOTOBOX.DE
z. Hd. v. David Steffen
Gerhart-Hauptmann-Straße 9b
64839 Münster (Hessen)
E-Mail: info@rent-my-fotobox.de
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen Gebühren für die Stornierung der Leistung aufgrund dem Vermieter entstandener Kosten und/oder Mietausfall an.
Die Gebühren für die Stornierung werden wie folgt fällig:
- Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Mietzeitraums in Höhe von 30 % der Gesamtsumme
- Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Mietzeitraums in Höhe von 50 % der Gesamtsumme
- Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Mietzeitraums in Höhe von 80 % der Gesamtsumme
- Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe der Gesamtsumme
Wir vermieten hochwertige elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten der FotoBox Anlage versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten der FotoBox Anlage.
Bei einem vollständigen Systemausfall der FotoBox Anlage während der Mietdauer entfällt die Mietgebühr für den Mieter. Bei einem eingeschränkten Systemausfall der FotoBox Anlage während der Mietdauer wird die Mietgebühr für den Mieter angemessen reduziert.
§8 Bedingungen zur Zahlung
Der Vermieter vertraut auf den vertragsmäßigen Gebrauch der FotoBox Anlage nebst Zubehör durch den Mieter und seine Gäste und verzichtet deshalb auf den Einbehalt einer Kaution für den Mietgegenstand gegenüber dem Mieter.
Der Vermieter händigt dem Mieter stets mit Übergabe der FotoBox Anlage eine Rechnung in Schriftform aus. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Rechnungsbetrags erfolgt durch den Mieter an das auf der Rechnung hinterlegte Bankkonto des Vermieters unter Angabe des in der Rechnung genannten Verwendungszwecks. Barzahlungen zur Begleichung des Rechnungsbetrags sind ausgeschlossen.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins behält sich der Vermieter einen Anspruch auf Verzugszinsen vor. Das Recht des Vermieters zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens aufgrund eines gegebenenfalls vorliegenden Verstoßes gegen den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietgegenstands gemäß § 6 der vorliegenden AGB bleibt unberührt. Diese wird nach Kenntniserlangung in einer nachträglich korrigierten Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
§9 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen des Bildmaterials, wird nicht übernommen.
Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für etwaige Schadensersatzansprüche aus einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) während der Nutzung der FotoBox Anlage. Dem Mieter wird empfohlen vor der Veranstaltung von allen Teilnehmern eine DSGVO-konforme Einwilligung zur Erstellung, Speicherung und Verwendung von Aufnahmen aus der FotoBox Anlage schriftlich einzuholen oder zumindest einen gut erkennbaren DSGVO-konformen Hinweis in unmittelbarer Nähe der FotoBox anzubringen.
Der Mieter haftet alleinig und uneingeschränkt gegenüber dem Vermieter bei Verstößen gegen den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietgegenstände gemäß § 6 der vorliegenden AGB.
§10 Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Auftrags werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch den Vermieter erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Vermieter erhebt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung, sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit diesem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Vermieters ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter jederzeit an folgende Adresse wenden:
Anschrift: David Steffen, Gerhart-Hauptmann-Straße 9b, 64839 Münster (Hessen)
E-Mail: info@rent-my-fotobox.de
Das Bildmaterial aus der Vermietung der FotoBox Anlage wird dem Mieter für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten als passwortgeschützter Download-Link oder passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Das Bildmaterial wird spätestens zwölf Monate nach dem Mietzeitraum unwiderruflich von dem Server des Vermieters gelöscht. Bei schriftlicher oder mündlicher Aufforderung des Mieters kann das Bildmaterial bereits vor Ablauf der Fristen unwiderruflich von dem Server des Vermieters gelöscht werden.
§11 Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Dieburg.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahekommt und zulässig ist. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen Datenverkehr, erfolgen.